
INTERVIEW
Interview mit dem Integrationsbeauftragten eines bayerischen Landkreises
Sie sind Integrationsbeauftragter und Integrationslotse in einem Landkreis aus der Runde unserer Partnerkommunen und damit auch an der Eröffnung von Geflüchtetenunterkünften beteiligt. Welche Aufgaben und Entscheidungen fallen Ihnen dabei zu?
Integrationsbeauftragter: Als Integrationsbeauftragter bin ich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle Integration am Landratsamt vom Kreistag mit der Umsetzung des Integrationskonzeptes betraut. Als Integrationslotse, gefördert durch den Freistaat Bayern, liegt mein Arbeitsschwerpunkt in der Ehrenamtskoordination im Bereich Asyl und Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Als Ansprechpartner informiere und unterstütze ich die ehrenamtlich Tätigen und schaffe Transparenz über die Unterstützungsangebote bei uns im Landkreis und den angrenzenden Städten der Metropolregion. Zugleich bin ich Netzwerker im Feld zwischen privaten und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, dem Landratsamt und den Beratungs- und Hilfsangeboten der Wohlfahrtsverbände, aber auch kleineren Initiativen. Zugute kommt mir dabei meine langjährige Erfahrung in der Integrationsarbeit in unterschiedlichen Rollen, sei es als Flüchtlings- und Integrationsberater, oder als Bildungskoordinator für Neuzugewanderte.
Bei der Eröffnung von Unterkünften für Geflüchtete berate ich die Unterkunftsverwaltung bei uns im Hause. In enger Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung und weiteren Sachgebieten (Sozialamt, Pressestelle, etc.) ist es uns wichtig belastbare Informationen klar zu kommunizieren. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort dienen hierzu gut vorbereitete Informationsveranstaltungen, bevor eine Unterkunft an den Start geht. Außerdem führen wir Informationsgespräche mit den politischen Gremien in den jeweiligen Städten und Gemeinden. So wollen wir Halbwahrheiten und gezielten populistischen Argumentationsmustern entgegenwirken und Informationslücken schließen. An der Entscheidung wo, wie, wann, welche Unterkunft eröffnet wird, bin ich also nicht beteiligt. Das Landratsamt ist hierbei auf die Angebote angewiesen, die ihm unterbreitet werden. Wenn die Entscheidung gefallen ist, werde ich einbezogen.
Die Informationsveranstaltungen vor Ort – Einladende sind hier stets die Städte und Gemeinden – unterstützen wir gerne, stehen mit Rat und Tat zur Seite und stehen den Interessierten und Nachbarn Rede und Antwort. Gerade in meiner Funktion als Integrationslotse sind es wichtige, gut besuchte Veranstaltungen, bei denen ich für ehrenamtliches Engagement werben kann. Konkret vor Ort erhalte ich hier sehr viel höheres Interesse und größere Resonanz, als bei einem Aufruf in den Medien.
Was erleben Sie in diesen Bereichen als besonders herausfordernd?
Integrationsbeauftragter: Die Unterbringung von Geflüchteten und ihre Integration ist per se eine Herausforderung für die Kommunen. Es handelt sich um eine staatliche Aufgabe, die kreisfreie Städte und Landkreise umzusetzen haben. Dabei gelten für sie verbindliche staatliche Weisungen. Wir bewegen uns in einem hochkomplexen rechtlichen Feld vom Aufenthaltsstatus, über die Krankenversorgung, den Spracherwerb, die Arbeitsmöglichkeiten, die Betreuung bis hin zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen, um nur einiges zu nennen. Gegenwärtig – insbesondere im Hinblick auf die Eröffnung von benötigten Unterkünften – erschwert die aufgeheizte Stimmung, die von bestimmten politischen Akteuren gezielt befeuert wird, einen nüchternen und zielführenden Umgang mit dem Thema. Auch wenn negative, einzelne auch erschütternde Ereignisse der vergangenen Jahre verständlicherweise Besorgnis auslösen und wir individuelle Motive nie vollständig einschätzen können, ist es wichtig, eine sachlich angemessene Perspektive gegenüber den Menschen, die zu uns kommen, zu bewahren. Gleichzeitig gilt es, überzeichnenden Darstellungen und verzerrten Wahrnehmungen differenziert und verantwortungsvoll entgegenzutreten.
Vor allem konkrete Ängste von Bürgerinnen und Bürgern in der direkten Umgebung der Unterkünfte, müssen und wollen wir ernst nehmen. Gleichzeitig bleibt es eine Herausforderung, berechtigte Sorgen von gezielt gesteuerter politischer Stimmungsmache und Falschinformationen zu unterscheiden und Überlagerungen deutlich zu machen. Die Lage der Unterkünfte ist dabei sehr unterschiedlich, sodass das jeweilige soziale Umfeld stets neu zu betrachten ist. Ob im Gewerbe- oder Wohngebiet, neben dem Kindergarten oder der Tagespflege, ob eine große Zahl an Bewohnerinnen und Bewohnern oder eine Unterkunft überschaubarer Größe – Bedenken werden in jedem Fall vorgetragen und unterschiedlich begründet. Wenn der Vorgang geprüft und die Entscheidung gefallen ist, gibt es dann keine Überlegungen mehr zu Alternativen. Zur Diskussion steht also nur das Wie, nicht das Ob! Wir legen dabei den Fokus auf eine möglichst gute Gestaltung des Kommunikationsprozesses und versuchen möglichst viele Akteurinnen und Akteure anzuhören und einzubeziehen. Wichtig ist uns, im Gespräch zu bleiben und auch Ansprechpersonen transparent zu machen, sollte es Fragen geben oder zu Schwierigkeiten im Umfeld kommen (Unterkunftsverwaltung, Ehrenamtskoordination, Flüchtlings- und Integrationsberatung, etc.).
Ein großer Streitpunkt bei Neueröffnungen von Geflüchtetenunterkünften sind die geeigneten Wohn- und Lebensorte. Wie gehen Sie damit um?
Integrationsbeauftragter: Die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten führt der Landkreis – wie alle anderen Gebietskörperschaften in Bayern – in Vertretung des Freistaats Bayern durch. Der Landkreis hat nach dem in der Asyldurchführungsverordnung (DV-Asyl) festgelegten Schlüssel eine Quote zu erfüllen. Die Zuweisung der Asylsuchenden erfolgt durch die Bezirksregierung. Die Frage nach der Zusammensetzung der Bewohnerinnen und Bewohner nach Geschlecht, Herkunft und Familienstand kann (mit Ausnahme von Unterkünften für besonders vulnerable Personengruppen) erst bei der Zuweisung beantwortet werden.
Der Landkreis baut natürlich keine Unterkünfte für Geflüchtete, sondern mietet Objekte an. Je nach Angebotslage werden dann, nach einer gründlichen Prüfung und Bewertung, die Eignung der Immobile festgestellt und entsprechende zeitlich befristete Mietverträge unterzeichnet.
Bei der Standortwahl hat das Landratsamt für sich Prämissen festgelegt: Keine erneute Unterbringung in Sporthallen, wie während der Anfangszeit des Ukrainekrieges. Keine Eingriffe in den Mietwohnungsmarkt. Soweit möglich eine gleichmäßige Verteilung auf die Landkreiskommunen, die mit deren Größe und Leistungskraft korrespondiert.
Wichtig ist es dabei, die Städte und Gemeinden, d.h. die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die gewählten Gremien zu informieren. Sie sind es, die Entscheidungen vor Ort kommunizieren müssen. Oftmals sind sie die ersten Ansprechpartnerinnen und -partner in unseren Städten und Gemeinden. Manche Gemeinden ergreifen hier auch selbst die Initiative und schlagen dem Landratsamt aus ihrer Sicht geeignete Standorte vor. Rund die Hälfte der Unterkünfte im Landkreis geht auf solche Initiativen zurück. Um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, bieten wir den Kommunen an bei der Organisation von Informationsveranstaltungen (es handelt sich nicht um Bürgerversammlungen!) zu unterstützen und auch mit der Abteilungsleitung, dem Sozialamt (zuständig für die Unterbringung und die Asylbewerberleistungen) und der Koordinierungsstelle Integration präsent zu sein.
Das Thema „Infoveranstaltungen im Rahmen der Eröffnung von Geflüchtetenunterkünften“ hat Sie in den letzten Jahren besonders beschäftigt. Was waren die Gründe dafür?
Integrationsbeauftragter: Wie so häufig braucht es erst einmal eine negative Erfahrung, um sich strategisch besser aufzustellen. In unserem Fall war es eine Informationsveranstaltung, die für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend verlaufen ist. Zwar war das Podium mit Spezialisten besetzt – neben den Obengenannten auch ein Vertreter der Bezirksregierung und der Leiter der örtlichen Polizeiinspektion – allerdings war die Stimmung im Saal mit 500 Interessierten, darunter auch Ortsfremde, sehr aufgeheizt und offenbar auch von einer bestimmten politischen Seite gezielt instrumentalisiert. Im Vorfeld hatte es schon eine Demonstration einer Bürgerinitiative gegen die Unterkunft gegeben. Natürlich hatten wir uns bei der Vorbereitung der Veranstaltung Gedanken gemacht und auch Szenarien durchgespielt, aber wir hatten eine derart spannungsgeladene Stimmung gerade in einer Stadt, die lange Erfahrung mit der Erstaufnahme von Asylsuchenden hat, nicht erwartet. Für die nächsten Veranstaltungen wollten wir uns gemeinsam mit den Veranstaltern besser vorbereiten.
Als Partnerkommune haben Sie das Thema dann auch ins Projekt eingebracht und zusammen mit dem Projektteam in verschiedenen Formaten wie Fortbildungen und kollegialem Austausch bearbeitet. Was haben Sie daraus besonders mitgenommen?
Integrationsbeauftragter: Das Thema in das AMIF-Projekt einzubringen, war zunächst gar nicht geplant, sondern der Aktualität geschuldet. Die Arbeitszeit im Projekt eröffnete die Möglichkeit sich intensiver mit der Thematik zu beschäftigen, da sie ohnehin außerhalb des Tagesgeschäfts stand. Zusätzlich bot sich die Möglichkeit Perspektiven und Erfahrungen aus anderen Kommunen und dem Projektteam anzuzapfen. Erstaunt war ich dann schon, als wir einen ersten kollegialen Austausch in einem Netzwerktreffen und anschließend in Online-Formaten anboten. Die Resonanz war erstaunlich (insbesondere bei Kommunen im eher ländlichen Raum), offenbar standen wir mit der Thematik nicht alleine da. Viele Kolleginnen und Kollegen berichteten von negativen Erfahrungen. Zwar hatte man von Leitfäden für derartige Veranstaltungen gehört, doch woher die Zeit nehmen sie zu lesen, geschweige denn diese situationsgerecht umzusetzen. So unterschiedlich die Erfahrungen waren, so sehr fehlte eine Plattform sich darüber auszutauschen. Oft ging es um einfache Tipps, oder die Möglichkeit konkret bei Netzwerkpartnern nachfragen zu können. Hilfreich für die Kollegen und Kolleginnen war im Nachgang auch, dass sie bei der Vorbereitung einer Informationsveranstaltung konkrete Bezugskommunen anführen konnten: „Die in XY machen das so, und haben diese und jene Erfahrung gemacht.“
Jenseits der veranstaltungstechnischen Fragen, sind es ganz praktische Herangehensweisen wie die Podiumsteilnehmenden und die Moderatorin bzw. Moderator vor der Veranstaltung zu einem Online-Meeting zusammenzurufen, um den Ablauf konkret durchzusprechen. Dabei erhalten sie Einschätzungen der Situation und der Argumente aus unterschiedlichen Perspektiven. Wichtig ist es auch klare Grenzen, auch Grenzen des Sagbaren, zu verabreden. Worauf reagieren wir nicht? Wo treten wir entschlossen entgegen? Wie reagieren die Veranstalter, wenn eingegriffen werden muss? Wer übt das Hausrecht aus? Welche Eskalationsstufen gibt es bei unangebrachtem Verhalten von der Bitte sich zu mäßigen, bis zur Entfernung aus dem Saal?
Dies alles sind Themen, die wir in unserer täglichen Arbeit nicht bedenken müssen. Ausgesprochen geben sie Sicherheit und schaffen Verlässlichkeit. Wir fassen die wichtigsten Punkte schriftlich zusammen, so dass sie den Teilnehmenden, aber auch verhinderten Personen zur Verfügung stehen.
Wie laufen die Infoveranstaltungen heute und was berücksichtigen Sie jetzt besonders?
Integrationsbeauftragter: Heute laufen die Veranstaltungen, von denen wir noch einige in den Städten und Gemeinden abgehalten haben, planmäßig und viel sachlicher ab. Das liegt vor allem daran, dass wir ein noch größeres Augenmerk auf die Vorbereitung legen. Unsere Erfahrung ist, dass je durchdachter und vorausschauender wir diese gestalten, umso besser läuft nachher die Veranstaltung. Wir haben daher ein Vorbereitungskonzept entwickelt, das je nach Veranstaltungsort, angepasst wird. Insgesamt haben sich vor allem diese relevanten Aspekte dabei gezeigt:
Die Einladung durch die jeweilige Kommune ergeht mit einem Einlassvorbehalt nur an die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden, also an diejenigen, die es direkt angeht. So können wir einer Mobilisierung von Ortsfremden aus dem extremen politischen Lager zuvorkommen. Rechtliche Fragestellungen müssen vorab dazu geklärt und vor Ort dann auch konsequent durch z. B. eine Einlasskontrolle umgesetzt werden. Dafür ist am besten Personal einer Sicherheitsfirma geeignet. Bei eigenen kommunalen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern könnte es hier zu vermeidbaren Konflikten kommen, da man sich oftmals persönlich kennt, oder an der ein oder anderen Stelle wieder begegnet. Der Sicherheitsdienst ist dabei nicht zum Schutz der Podiumsteilnehmenden da, sondern zum Schutz der Veranstaltung und ihrer Besucherinnen und Besucher.
Vor der Veranstaltung führen wir immer einen vorbereitenden Ortstermin durch. Dabei wird das Sicherheitskonzept mit dem Sicherheitsdienst besprochen (Einlass, Positionierung der Mitarbeitenden, Eskalationsstufen, verstärkte Polizeipräsenz falls nötig, etc.). Dazu gehört auch die Bestuhlung, Fluchtwege, die Positionierung des Podiums und der Mikrophone für die Fragenden. Außerdem wird ein Soundcheck durchgeführt, der kurz vor der Veranstaltung wiederholt wird. Er hilft Unmut zu vermeiden, nur weil Aussagen rein akustisch schlecht verständlich sind.
Zur Vorbereitung gehört für uns außerdem die Auswahl und das Briefing der Podiumsteilnehmenden darunter die politische Spitze der jeweiligen Kommune, sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamtes, welche für die Umsetzung zuständig sind. Als hilfreich hat es sich auch erwiesen, einen Mitarbeitenden des Integrationsbereiches einzubeziehen, der u. a. zu ehrenamtlichem Engagement aufrufen kann. Daneben eine Vertretung der örtlichen Polizei, die statistische Zahlen einordnen kann. Gut sind auch Vertreterinnen oder Vertreter von Kommunen, die bereits Erfahrungen mit der Unterbringung von Geflüchteten haben und davon berichten können. Alle Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer bringen wir dann vor der Veranstaltung in einem Online-Meeting noch einmal zusammen. Denn zentral ist, dass die Veranstaltung thematisch streng auf die abgestimmten Themenfelder rund um die konkrete Unterkunft fokussiert bleibt und nicht in Diskussionen über die Migrationspolitik im Allgemeinen abdriftet.
Auch zur Auswahl der Moderation haben für uns ein Vorgehen entwickelt. Es ist uns wichtig, einen guten Moderator oder eine gute Moderatorin auszuwählen. Eine Person, die wohlwollend neutral bleibt, die Veranstaltung gut leitet, die Gesprächsregeln erläutert und auch entschieden auf deren Einhaltung pocht. Hier hat es sich als hilfreich erwiesen auch Kolleginnen und Kollegen aus dem Netzwerk zu Rate zu ziehen, die Moderatorinnen und Moderatoren mit Erfahrung kennen. Für die Moderation muss ein gutes Briefing vorausgehen.
Ansonsten machen wir im Vorfeld der Veranstaltung routinemäßig eine Abfrage bei der Polizei sowie beim Staatsschutz. Diese geben eine Einschätzung des zu erwartenden Konfliktpotentials. Dabei beziehen wir auch die konkreten örtlichen Gegebenheiten im Umfeld des Veranstaltungsortes mit ein.
Ein Thema, das für die Podiumsteilnehmenden nicht zu unterschätzen ist, ist sich selbst emotional zu wappnen, um sich rational nicht zugänglichen Anfeindungen stellen zu können und sachgerecht zu reagieren. Auch die Mitarbeitenden der ausrichtenden Kommune müssen entsprechend dafür sensibilisiert werden, was auf sie zukommen könnte. Auch diese haben selten mit einem emotional so aufgeladenen Thema zu tun.
Direkt vor einer Veranstaltung treffen sich dann das Organisationsteam und die Podiumsteilnehmenden mindestens eine halbe Stunde vor der Veranstaltung in einem Nebenraum, um letzte Absprachen zu treffen. Geeignet ist hier ein Raum, den die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung nicht einsehen können.
Für den Fall, dass die Veranstaltung sehr aufgeheizt sein sollte, haben wir auch einen Plan wie die Podiumsteilnehmenden den Raum sicher verlassen können.
Die gute Planung gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Mit Blick auf das gesamte Aufgabenfeld der Eröffnung von Geflüchtetenunterkünften. Was halten Sie aus heutiger Sicht, mit der Erfahrung der vergangenen zwei Jahre, für besonders relevant? Was würden Sie Kolleg*innen raten?
Integrationsbeauftragter: Agieren Sie aus einer klaren Haltung. Die Unterbringung von Geflüchteten ist schlicht eine staatliche Aufgabe, dies ist nicht zu verhandeln. Es geht darum dies zu gestalten und nicht zu diskutieren, ob und wo dies erfolgen soll. Nehmen Sie die Gefühle und Ängste der Bevölkerung ernst – dies heißt nicht, dass man diesen nachgeben muss. Es hat sich gezeigt, dass sich diese erst durch den Alltag und die Erfahrung eines friedlichen Zusammenlebens mit den Geflüchteten in der Unterkunft beruhigen. Die Erfahrung wird zeigen, dass es sich bei den neuen Nachbarinnen und Nachbarn auch nur um Menschen handelt, die einem Tagesgeschäft nachgehen. Bereiten Sie die Veranstaltungen gut vor und lassen Sie sich nicht einreden, dass sie dies aus Misstrauen gegenüber der Bevölkerung tun. Machen Sie sich Ihre Argumente und Argumentationsstrukturen klar, lassen Sie sich nicht auf Fangfragen ein. Betrachten Sie viele Details im Vorfeld. Bei allem was sie durchdacht haben, fühlen sie sich sicher. Holen Sie sich Rat bei Kolleginnen und Kollegen aus dem Netzwerk.
Integrationsbeauftragter
Partnerkommune Landkreis
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