Mit Empowerment und Antidiskriminierung für ein starkes Miteinander

27.02.2026

Antidiskriminierung ist nicht nur ein rechtlicher Auftrag, sondern ein zentraler Baustein für gleichberechtigte Teilhabe und demokratischen Zusammenhalt sowie konkreter Handlungsauftrag für eine Verwaltung, die Vielfalt als Stärke versteht.

Dabei sind Antidiskriminierung und Empowerment zwei untrennbare Aspekte einer kommunalen Integrations- und Vielfaltsarbeit: Es geht darum, Diskriminierung in all ihren Formen sichtbar zu machen, zu benennen und aktiv abzubauen – und zugleich Menschen zu stärken, die von Rassismus und anderen Diskriminierungsformen betroffen sind. Kommunen stehen hier in einer doppelten Verantwortung: Sie müssen Schutzstrukturen schaffen, diskriminierungsfreie Zugänge sichern und rassismuskritische Organisationsentwicklung vorantreiben. Gleichzeitig gilt es, Empowerment-Angebote zu fördern, indem Räume für Selbstbestimmung, Sichtbarkeit und Teilhabe eröffnet werden. Die untenstehenden Beispiele geben einen Einblick wie Antidiskriminierung kommunal umgesetzt werden kann – durch institutionelle Verankerung, konkrete Beratungsstrukturen und gezielte Empowerment-Initiativen.


Projekte

Komm.A – Bundesallianz der Verwaltungsmitarbeitenden mit Rassismuserfahrung (Projekt, IMAP GmbH)

Die Bundesallianz ist ein Zusammenschluss von Mitarbeitenden in Verwaltungen, die selbst Rassismuserfahrungen machen. Sie bietet einen geschützten Raum für Austausch und gegenseitige Unterstützung und macht die Perspektiven der Betroffenen sichtbar. Ziel ist es, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, Empowerment zu fördern und Strukturen in Verwaltungen nachhaltig rassismuskritisch zu verändern. Mit ihrer Arbeit stärkt die Allianz nicht nur die einzelnen Mitarbeitenden, sondern trägt auch dazu bei, Verwaltungen diversitätssensibler, gerechter und repräsentativer zu gestalten.

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Kommunen für alle? – Rassismuskritik in kommunalen Verwaltungen (Projekt, European Coalition of Cities Against Rasism / ECCAR)

Das Modellprojekt unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Verwaltungsstrukturen rassismuskritisch weiterzuentwickeln. In zehn Modellkommunen werden Bedarfe erhoben, Schulungsmodule erprobt und Handlungsempfehlungen erarbeitet, die bundesweit nutzbar sind. Ziel ist es, Verwaltungsmitarbeitende zu befähigen, diskriminierende Strukturen zu erkennen und zu verändern, lokale Netzwerke von Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte aufzubauen und gleichberechtigte Teilhabe im Verwaltungshandeln zu fördern. Begleitet wird das Projekt von einem Expert*innengremium und durch das DeZIM evaluiert.

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Antidiskriminierungsstellen

Antidiskriminierungsberatungsstellen in Bayern

Kommunale Antidiskriminierungsstellen (Publikation, VIA Bayern e.V.)

Die Publikation beschreibt, warum kommunale Antidiskriminierungsstellen für den Schutz vor Diskriminierung und die Stärkung von Betroffenen unverzichtbar sind. Sie zeigt Aufgaben, rechtliche Grundlagen und Praxisbeispiele auf und bietet Kommunen Orientierung bei Aufbau, Umsetzung und Verstetigung entsprechender Strukturen.

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Fair vor Ort. Standards für kommunale Antidiskriminierungsstellen. (Publikation, European Coalition of Cities Against Rasism / ECCAR)

Die Handreichung zeigt, wie kommunale Antidiskriminierungsstellen aufgebaut und ausgestaltet werden können. Sie bietet praxisnahe Hinweise und macht deutlich, warum solche Stellen ein wichtiger Schritt sind: Sie geben Betroffenen konkrete Unterstützung und setzen zugleich ein sichtbares Zeichen für Vielfalt und Gleichbehandlung in der Kommune.

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Grundlagen

Antidiskriminierung (Onlinekurs, VIA Bayern e.V.)

Diskriminierung ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Für eine chancengerechte Gesellschaft und ein vielfältiges Zusammenleben ist eine tiefgreifende Auseinandersetzung damit notwendig. Doch was ist eigentlich der Kern von Diskriminierung? Wer ist von Diskriminierung betroffen? Welche Formen und Arten von Diskriminierung gibt es? Welche Auswirkungen hat Diskriminierung? Prägnante Antworten zu diesen Fragen gibt unser Erklärvideo.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Info, Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

Das AGG ist das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Es schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters, des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder antisemitischen Gründen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat auf einer Informationsseite alle relevanten Fakten zusammengefass.

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Kommunale Antidiskriminierungspolitiken – Wege zu mehr Gleichbehandlung, Vielfalt und Inklusion in Kommunen (Publikation, VIA Bayern e.V.)

Die Publikation zeigt, wie Kommunen Antidiskriminierung als Querschnittsaufgabe strategisch verankern können. Sie erläutert rechtliche Rahmenbedingungen, benennt zentrale Herausforderungen und stellt konkrete Maßnahmen vor, mit denen Städte und Landkreise mehr Gleichbehandlung, Vielfalt und Inklusion fördern können.

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