Schritt für Schritt zum kommunalen Integrationsbericht

23.03.2026

Die folgenden Informationen basieren auf einer Zusammenfassung zentraler Inhalte der Fortbildung „Kommunale Integrationsberichte“ vom 25. Januar 2024.

Ein besonderer Dank gilt dem Referenten Matthias Vernim vom Amt für Integration und Migration der Stadt Regensburg für das Teilen dieser Informationen.


Grundlagen und Ausrichtung

Hintergrund

Integrationsberichte bauen auf einer langjährigen Tradition kommunaler Sozialberichterstattung auf, die der datenbasierten Analyse verschiedener Lebenslagen und -bereiche der Einwohner*innen vor Ort dient. Integrationsberichte verfolgen das gleiche Ziel und greifen teils auch auf deren Daten zurück, fokussieren jedoch die Faktoren Migration und Integration. Entsprechend können sie Teil der Sozialberichterstattung sein.

Definition

Unter kommunalem Integrationsmonitoring wird die systematische, datenbasierte und kontinuierliche Beobachtung und Begleitung von Integrations- und Teilhabeprozessen vor Ort verstanden. In einem Integrationsbericht werden die quantitativ und/oder qualitativ erhobenen Daten regelmäßig zusammengefasst, visualisiert und beschrieben.

Ziele und Chancen

  • Fakten und Entwicklungen erfassen, analysieren und darstellen
  • Veränderungen und Trends sichtbar machen
  • Handlungs- und Interventionsbedarfe identifizieren und begründen
  • Kommunale Strategien und Maßnahmen weiterentwickeln
  • Datengrundlage für fach- und sachpolitische Diskussionen schaffen
  • Zusammenhänge aufzeigen und Erklärungsversuche liefern
  • Versachlichung des Diskurses zu Migration/Integration fördern
  • Transparenz zu migrations- und integrationsrelevanten Themen vor Ort schaffen
  • Interessierte Öffentlichkeit aufklären
  • Konzept „Migrationshintergrund“ als statistische wie auch gesellschaftliche Kategorie reflektieren und diskutieren

Herausforderungen

  • Datenverfügbarkeit, insbesondere für Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • Abhängigkeit von Ressourcen
  • Operationalisierung „Migrationshintergrund“
  • Fehlende Vergleichbarkeit aufgrund unterschiedlicher Indikatorensets

Formate

  • Quantitative Berichte: statistische Auswertungen und Aufbereitung; neutral
  • Qualitative Berichte: Befragungen und Berichte; wertend
  • Mischformen: z.B. Basis quantitative Erhebung, qualitative Daten für Indikatoren ohne Daten oder zur Vertiefung


Vorgehen Schritt für Schritt

Informieren und Entscheidung treffen

Bei der Erstellung eines Integrationsberichts sollten zunächst die grundlegenden Rahmenbedingungen geklärt werden, etwa Zielsetzung, Berichtsform und zentrale Inhalte. Dafür ist es sinnvoll, im Vorfeld relevante Informationen einzuholen, insbesondere zu potenziellen Datenquellen und deren Zugangsmöglichkeiten, zu personellen und zeitlichen Ressourcen sowie zu möglichen Erwartungen aus Politik und Verwaltung. Ein zentraler Aspekt ist die Abwägung, in welchem Verhältnis Ziele, Aufwand und der zu erwartende Nutzen stehen. Auf dieser Basis kann eine fundierte Entscheidung darüber getroffen werden, ob und in welcher Form ein Integrationsbericht erstellt werden soll.

Rahmen klären

Nach der Entscheidung für die Erstellung eines kommunalen Integrationsberichts werden zentrale konzeptionelle und organisatorische Weichen gestellt. So sind die Zielsetzungen des Berichts zu konkretisieren sowie Fragen der Ressourcen und Finanzierungs- bzw. Unterstützungsoptionen zu klären, beispielsweise durch Fördermittel oder Kooperationen mit externen Partner*innen wie Hochschulen.

Außerdem wird die Berichtsform (quantitativ, qualitativ, Mischform) festgelegt. Davon abhängig erfolgt die erste Ansprache relevanter Akteur*innen: Während bei quantitativen Berichten insbesondere das Statistikamt, die Ausländerbehörde etc. eingebunden werden, sind bei qualitativen Ansätzen weitere Akteur*innen interner Stellen (z.B. Bildung) sowie externer Stellen (z.B. Regierungsbezirk bei geplanten Befragungen von Geflüchteten) einzubeziehen.

Auftrag erhalten

Um mit der Erstellung eines Integrationsberichts final starten zu können, braucht es einen politischen Auftrag bzw. eine entsprechende Entscheidung durch die zuständigen Gremien. In diesem Zusammenhang sind auch grundlegende Rahmenbedingungen, wie die Form der Veröffentlichung, zu klären. Dazu gehört die Frage, ob eine Freigabe durch den Stadtrat oder andere politische Gremien erforderlich ist. Zudem sollte festgelegt werden, ob der Bericht einmalig erstellt oder regelmäßig fortgeschrieben werden soll und ob es verbindliche Fristen für die Erstellung gibt. Diese Klärungen schaffen Planungssicherheit und sorgen für Transparenz im weiteren Prozess.

Zuständigkeiten festlegen und Arbeitsgruppe gründen

Nach einer formellen Beauftragung können die organisatorischen Strukturen für die Erstellung des Integrationsberichts konkretisiert werden. Dazu gehört die Festlegung von Verantwortlichkeiten in federführender wie in unterstützender Funktion. Auf dieser Grundlage werden die zentralen Aufgabenbereiche definiert, etwa die Datenerfassung, die Datenakquise bzw. -anforderung – gegebenenfalls auch bei externen Stellen wie der Arbeitsagentur oder dem Gesundheitsamt – sowie die Visualisierung, Auswertung und Publikation der Ergebnisse. Dabei ist zu berücksichtigen, dass externe Datenanforderungen mit Kosten verbunden sein können.

Schließlich empfiehlt es sich, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die den Prozess koordiniert und die effektive Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen sicherstellt. Darin sollten die folgenden Stellen vertreten sein: Integrationsbeauftragte*r, Fachstelle Integration etc.; Kommunale Statistikstelle; Ausländerbehörde; ggf. weitere Fachämter; ggf. externe Begleitung

Indikatoren festlegen

Als Arbeitsbasis für die Erstellung eines Integrationsberichts muss ein Indikatorenset festgelegt werden. Umfang und Anzahl sollten sich an den Möglichkeiten, Ressourcen, Kompetenzen und Erfahrungen der jeweiligen Kommunen ausrichten. Als Orientierung bzw. Vorlage können diese Indikatorensets bzw. Empfehlungen dienen:

  • Großstadtrunde Integrationsmonitoring Bayern: Im Rahmen des Projekts „Gemeinsam Kommune“ haben Bayerische Großstädte Empfehlungen für Kernindikatoren diskutiert, festgelegt und mit Anmerkungen versehen. Die Daten basieren auf den Indikatoren der KGSt (interner Link)
  • Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt): Integrationsmonitoring 2.0, Bericht 13/2020 (für registrierte Nutzer*innen/Mitglieder; Fragen Sie in Ihrer Kommune nach, viele sind bereits Mitglied.)
  • Integrationsmonitoring der Länder https://www.integrationsmonitoring-laender.de/
  • Indikatorensets anderer Kommunen
  • Eigene Ergänzungen mit lokaler Relevanz z.B. durch lokale Befragungen

Daten erheben und aufbereiten

Nach der Festlegung der Indikatoren erfolgt die Sammlung und Erfassung der notwendigen Daten durch die zuständigen Personen. In den oben genannten Empfehlungen zu Indikatorensets sind auch die jeweiligen Datenquellen benannt. Allgemein kann zwischen den folgenden Datenquellen unterschieden werden:

  • Lokale amtliche Quellen: AZR (Ausländerbehörde), Lokale Fachämter (Statistikstelle/Melderegister, Gesundheitsamt etc.)
  • Überregionale amtliche Quellen: Statistische Landes- und Bundesämter, Agentur für Arbeit
  • Umfragedaten: Allgemeine oder spezifische Bürger*innenbefragungen, interne Erhebungen

Die erhobenen und zusammengetragenen Daten werden anschließend in eigene Datenblätter überführt und die Indikatoren entsprechend operationalisiert. Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung aussagekräftiger Diagramme und ggf. deren schriftliche Beschreibung durch die jeweils Verantwortlichen. Bei der Bearbeitung ist auf eine saubere und transparente Quellenangabe zu achten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Datenquellen teilweise verschiedene Definitionen, etwa zum Migrationshintergrund, verwenden – diese sollten in der Bearbeitung reflektiert und im Bericht kenntlich gemacht werden.

Veröffentlichen und diskutieren

Für die Erstellung des Integrationsberichts werden die erstellten Diagramme und die darin enthaltenen Aussagen verständlich verschriftlicht und anschließend beides in einer Datei zusammengeführt. Dabei werden die Indikatoren in Handlungsfelder (z.B. Bildung und Sprache, Arbeit) kategorisiert. Die zentralen Erkenntnisse sollten gleich zu Beginn unter der Überschrift „Das Wichtigste in Kürze“ zusammengefasst werden, sodass Leser*innen sofort einen Überblick erhalten. Ergänzend kann ein Datenband oder ein Anhang mit den vollständigen Datentabellen bereitgestellt werden, um detaillierte Informationen zugänglich zu machen. Wichtige Begriffe sollten erläutert und gegebenenfalls diskutiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Abschließend wird der Bericht die zuständige und zuvor festgelegte Stelle zur Freigabe weitergegeben. Nach der Freigabe wird der Integrationsbericht veröffentlicht. Neben der klassischen Berichtsform sind dabei zahlreiche andere Formate vorstellbar, wie die Ergebnisse der Erhebung den verschiedenen potenziellen Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden können (z.B. digital Aufbereitung z.B. als Statistik-Dashboard, thematische Veranstaltungen). Mehr hier

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Bildquelle: Unsplash.RDNE Stock project